21. Februar 2012
Die Fastenzeit stellt für uns Wirtsleute eine kreative Herausforderung dar. Dabei müsste dem nicht so sein, würden nur alle, die jetzt fasten, die Regeln korrekt befolgen. Wein- und Biergenuss? Seit Papst Alexander VII 1662 "Liquidum non frangit jejunum" (Flüssiges bricht das Fasten nicht) verkündete kein Problem. Schokoladeverzehr? Von Papst Pius V im Jahre 1569 während des Fastens ausdrücklich erlaubt. Wem das nicht reicht, der halte sich an die von den deutschen Bischöfen aufgestellte Regel, dass man am "fremden Tisch" von der Abstinenz entschuldigt sei und begebe sich die kommenden 40 Tage zur Nahrungseinnahme konsequent ins Wirtshaus seines/ihres Vertrauens.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!